V.i.S.d.P. und Anbieter gem. TDG/MdStV
Jürgen Mußmann, Aldruper Weg 7, 48268 Greven
0162248/5973, info@informationsgfreiheitsgesetze.de
Der freie Zugang zu Informationen soll die Nachvollziehbarkeit
und die Akzeptanz behördlicher Entscheidungen erhöhen.
Auf der anderen Seite sollen dem Bürger verbesserte
Argumentationsgrundlagen an die Hand gegeben werden,
um so seine Mitsprachemöglichkeiten zu optimieren.
Jeder Bürger kann freien Zugang zu amtlichen Informationen
erhalten, ohne ein rechtliches oder berechtigtes Interesse
nachweisen zu müssen.
Einschränkungen ergeben sich lediglich durch Gegenansprüche
etwaiger Betroffener auf Datenschutz, entgegenstehendes
öffentliches Interesse oder den Vorrang spezialgesetzlicher
Bestimungen (z. Bsp.: MeldeG).
Der Antrag auf Informationszugang soll schriftlich an die zur
Auskunft verpflichtete Behörde gerichtet und die ersuchten
Informationen innerhalb eines Monats erteilt werden.
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